5. Kostenübernahme und Pflegegrade

Ab einem Pflegegrad von 2 haben Pflegebedürftige Anspruch auf Zuschüsse für die Tagespflege. Wenn jemand nur Pflegegrad 1 hat, kann er höchstens seine Betreuungs- und Entlastungsleistungen (die bei allen Pflegegraden bei 125 Euro pro Monat liegen) für die Tagespflege nutzen, aber nicht mehr.

Senioren Betreuung bei der Tagespflege

Ab Pflegegrad 2 stehen folgende Summen monatlich für eine Tagespflege zur Verfügung:

  • Pflegegrad 2: 689 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 3: 1298 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 4: 1612 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 5: 1995 Euro pro Monat

Pflegegrad 1: Im Pflegegrad 1 besteht eine leichte Einschränkung der Selbstständigkeit, die sich auf die Grundbedürfnisse wie Essen, Trinken und Ankleiden sowie die Mobilität bezieht. Dies umfasst die Fähigkeit, eigenständig aus dem Bett aufzustehen und sich innerhalb des Wohnbereichs zu bewegen. Weitere wichtige Aspekte bei der Einstufung und Untersuchung sind kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie das psychische Wohlbefinden, einschließlich Angst und Aggression. Außerdem wird die Selbstständigkeit bei krankheits- oder therapiebedingten Maßnahmen wie der Medikamenteneinnahme und dem Arztbesuch berücksichtigt, sowie die Fähigkeit, im Alltag mit sozialen Kontakten zurechtzukommen.

Pflegegrad 2: Der Pflegegrad 2 signalisiert eine spürbare Einschränkung der Selbstständigkeit. Im Unterschied zu älteren Regelungen werden nun auch psychische Erkrankungen wie beispielsweise Demenz in die Bewertung einbezogen. Somit stehen Ihnen Pflegedienste zur Verfügung, die bei der früheren rein körperlichen Einstufung nicht zur Verfügung gestanden hätten. Das neue, detailreichere System erlaubt zudem eine präzisere Analyse für Sie und Ihre Angehörige.

Pflegegrad 3: Pflegebedürftige, die in den Pflegegrad 3 fallen, sind von schweren Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit betroffen. Dieser Pflegegrad entspricht den ehemaligen Pflegestufen 0 und 1 und umfasst Personen mit erheblichem Pflegebedarf. Täglich benötigen sie mindestens zweimal Unterstützung im Bereich der Alltagshilfe, wie beispielsweise bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Zusätzlich sind regelmäßig hauswirtschaftliche Versorgungen, wie Einkäufe, notwendig. Der tägliche Zeitaufwand für die Pflege beträgt im Schnitt mindestens 90 Minuten. Die Pflege kann von einem Familienmitglied oder einer nicht als Pflegekraft ausgebildeten Person übernommen werden.

Pflegegrad 4: Pflegegrad 4 signalisiert schwerwiegende Einschränkungen in Bezug auf die Selbstständigkeit. Ein vergleichbares Maß an Betreuungsbedarf ergibt sich bei Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz sowie bei der gängigen Pflegestufe 3. Die Betroffenen benötigen dreimal täglich zu unterschiedlichen Zeiten Unterstützung im Alltag, da sie aufgrund ihrer schwerwiegenden Pflegebedürftigkeit auf Hilfe angewiesen sind. Sollten Sie als Angehöriger die Pflege übernehmen, müssen Sie mit einem täglichen Arbeitsaufwand von durchschnittlich drei Stunden rechnen, wobei zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen.

Pflegegrad 5: Personen, die früher der Pflegestufe 3 zugeordnet waren und nun als Härtefall eingestuft werden oder zusätzliche Schwierigkeiten im täglichen Leben aufweisen, fallen nun in den Pflegegrad 5. Hierbei handelt es sich um schwerstpflegebedürftige Menschen, die rund um die Uhr Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Mobilität und Körperpflege benötigen. Die Anforderungen an die pflegerische Versorgung sind besonders hoch, dennoch haben auch nicht ausgebildete Pflegepersonen die Möglichkeit, die Betreuung zu übernehmen. Allerdings muss der Zeitaufwand hierbei im Durchschnitt mindestens fünf Stunden täglich betragen.

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